Allgemeine Geschäftsbedingungen HIS HANSE IT Systeme GmbH

Stand August 2014

1. Allgemeines

1.1 „Auftragnehmerin“ ist die Fa. HIS HANSE IT Systeme GmbH (nachfolgend HIS); als „Auftraggeber“ (nachfolgend AG) gilt der jeweilige Besteller.

1.2 Für sämtliche Verträge zwischen HIS und dem AG gelten aus-schließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie umfassen/regeln die gesamte Geschäftsverbindung. Soweit der AG eine natürliche Person/ein Verbraucher ist, gelten die nachfolgenden Regelungen mit Ausnahme der Ziffern 2.2, 4.4, 6.4, 9.1 - 9.3, 10.1, 10.3, 16.2. 1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des AG und Hinweise hierauf werden von HIS nicht anerkannt und gelten auch dann als zurückgewiesen, wenn diese unwidersprochen bleiben. 1.4 Änderungen des dem Geschäft zu Grunde liegenden Vertrages und/ oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

2. Vertragsschluss

2.1 Sämtliche Angebote der HIS sind freibleibend. Dies gilt insbesondere auch für Angebote auf der Website bzw. im Online-Shop der HIS. Erst die vom AG an HIS gerichtete Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kauf-/Werk-/Dienstleistungsvertrages über die/das bestellte Ware/Leistung/Werk dar, wobei eine vertragliche Bindung erst durch ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung der HIS und nicht z.B. bereits durch die bloße Bestellbestätigung erfolgt. 2.2 Die Erfüllung der Liefer-/Leistungsverpflichtungen der HIS setzt die der rechtzeitig und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung voraus (Selbstbelieferungs-vorbehalt), wobei sich HIS verpflichtet, den AG unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu unterrichten und auf dessen Verlangen bereits von diesem erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.

3. Liefer-/Leistungsumfang

3.1 HIS verpflichtet sich zur Lieferung/Leistung gemäß Auftragsbestäti-gung unter Zugrundelegung etwaiger zum Angebot gehörender Unterlagen wie Pläne, Zeichnungen usw..

3.2 Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen/Lieferungen der HIS in Abweichung von der Auftragsbestätigung sind zulässig, soweit diese gleichwertig und dem AG zumutbar sind, z.B. technisch fortschrittliche Konstruktionsänderungen.

3.3 Soweit dem AG zumutbar, sind Teillieferungen zulässig.

4. Preise

4.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Preise der HIS in Euro zzgl. gesetzl. anfallender Mehrwertsteuer (MwSt.), Verpackungs-kosten und aller sonstigen Nebenkosten, wie z.B. für Versand, Montage, Transport, Fracht, Versicherung, Zoll usw..

4.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wählt HIS den für den AG günstigsten Versand- bzw. Transportweg.

4.3 Auf schriftliches Verlangen und Kosten des AG werden Lieferungen von HIS gegen die üblichen Transport-/Versandrisiken versichert. Montage und Einweisungen sind vom AG gesondert schriftlich in Auftrag zu geben und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.4 Bei Abrufbestellungen gilt grundsätzlich der bei Vertragsschluss gemäß Ziffer 4.1 vereinbarte Preis. Preisänderungen aufgrund sich ändernder Materialpreise, Währungsschwankungen etc. während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen HIS zu einer angemessenen Preisanpassung, welche der Höhe nach auf den zwischenzeitlichen am Markt üblicherweise durchsetzbaren Preis begrenzt ist.

4.5 Sofern der AG eine natürliche Person/ Verbraucher ist gilt Ziff. 4.4 nur dann, wenn Bestellungen/Leistungen später als 4 Monate nach Vertragsschluss abgerufen werden mit der Maßgabe, dass die Preisanpassung auf den Anstieg der Lebenshaltungskosten beschränkt ist.

4.6 Der Versand der Rechnungen erfolgt nach Wahl von HIS per Post oder auf elektronischem Weg (elektronischer Rechnungsversand per E-Mail). Ein Anspruch des AG auf den Erhalt einer Rechnung in einer bestimmten Form besteht ausdrücklich nicht.

5. Zahlungsbedingungen/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht/Verzug

5.1 Zahlungsansprüche der HIS sind insgesamt sofort mit Vertragsschluss fällig, soweit nicht schriftlich anders vereinbart und soweit es sich nicht um Dienst- oder Werkleistungen handelt. In letzterem Fall sind die Zahlungsansprüche der HIS unmittelbar nach Leistungserbringung bzw. nach erfolgter Abnahme fällig.

5.2 Bei Versendung im Inland erfolgt die Zahlung durch Vorkasse/- Vorauszahlung per Überweisung, per Rechnung, per Nachnahme (Sperrgut ist von der Nachnahme ausgenommen) oder Kreditkarte. Bei Lieferungen ins Ausland durch Vorkasse oder Kreditkarte. Bei Abholungen erfolgt die Zahlung ausschließlich in bar. Bei Zahlung mit Kreditkarte trägt der AG die anfallenden Bearbeitungsgebühren.

5.3 Gegenüber den Zahlungsansprüchen der HIS ist die Aufrechnung wie auch die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschloss-en, es sei denn, es handelt sich im Falle der Aufrechnung um eine unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderung oder, hinsichtlich der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, um eine Forderung aus demselben Vertragsverhältnis.

5.4 Bei Eintritt des Zahlungsverzuges ist HIS berechtigt, auf die fälligen Beträge die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, wie dem AG der Nachweis, dass dieser Schaden geringer ist. Zur Erfüllung noch ausstehender Lieferungen und Leistungen im Rahmen der gesamten Geschäftsbeziehungen ist HIS dann nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verpflichtet.

6. Lieferfristen und Höhere Gewalt

6.1 Sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand, Lieferzeit, Zustellung oder Fertigstellung einer Lieferung/Leistung sind lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Liefer- oder Fertigstellungstermine dar, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart.

6.2 Die Vereinbarung von Liefer-/Fertigstellungsterminen oder -fristen bedarf der Schriftform. Eine Liefer-/Fertigstellungsfrist beginnt sofern nicht anders schriftlich vereinbart mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor rechtzeitigem Eingang sämtlicher vom AG zu beschaffender Unterlagen, Plänen etc..

6.3 Eine Lieferfrist gilt sofern nicht anders schriftlich vereinbart als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand versandt worden ist.

6.4 Bei nicht rechtzeitiger oder ordnungsgemäßer Belieferung der HIS (Selbstbelieferungsvorbehalt) verlängern sich die Liefer-/Fertigstellungs-fristen bzw. -termine angemessen, sofern die Parteien übereinstimmend am Vertrag festhalten.

6.5 Sofern sich der AG mit der Annahme der Lieferungen/Leistungen in Verzug befindet, ist HIS berechtigt, die erneute Anlieferung nur gegen Vorauszahlung einschließlich des durch die vorherige Nichtannahme entstandenen Schadens oder gegen Sicherheitsleistung in gleicher Höhe auszuführen.

6.6 Im Falle höherer Gewalt ist HIS für die Dauer der Auswirkungen und, wenn diese zur Unmöglichkeit der Leistung führt, insgesamt und endgültig von ihrer Liefer- und Leistungspflicht befreit. Für den AG sind in diesen Fällen Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten alle außerhalb des Einflussbereiches der Parteien liegenden, unvorhersehbaren Ereignisse, deren Auswirkungen auf die zu erfüllenden vertraglichen Pflichten auch durch zumutbare Bemüh-ungen der Parteien nicht verhindert werden können, wie zum Beispiel Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Sabotagen u.ä..

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 HIS behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des AG vor.

7.2 Soweit der AG keine natürliche Person/kein Verbraucher ist, bleiben alle gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die HIS aus der Geschäftsverbindung mit dem AG zustehen, Eigentum von HIS. Dies gilt auch für künftige und bedingte Forderungen. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Saldoforderung von HIS (Kontokorrentvorbehalt). Übersteigt der Wert der für HIS bestehenden Sicherheiten die Forderungen von HIS gegenüber dem AG um insgesamt 20 %, gibt HIS auf Verlangen des AG Sicherheiten in entsprechender Höhe nach Wahl von HIS frei.

7.3 Der AG ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang ohne Offenlegung des bereits bestehenden Eigentumsvorbehalts unter eigenem Eigentumsvorbehalt zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit HIS rechtzeitig und vollständig nachkommt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der AG bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegenüber Dritten, insbesondere seinen aus dem Eigentumsvorbehalt erwachsenen Herausgabeanspruch, mit allen Nebenrechten an HIS ab. HIS nimmt die Abtretung bereits jetzt an. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder beeinträchtigter Vertrauenswürdigkeit des AG, sofern dadurch Ansprüche von HIS gefährdet werden, erlischt die Ermächtigung zum Einzug dieser Forderungen auch ohne den ausdrücklichen Widerruf der HIS. Im Falle des Widerrufs ist der AG verpflichtet, den Dritten von der Forderungsabtretung an HIS unverzüglich zu unterrichten und dieser alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen. Der AG bevollmächtigt HIS, die Forderungsabtretung Dritten in Fällen von Ziff. 7.3 S. 4 in seinem Namen anzuzeigen.

7.4 Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den AG sind unzulässig, solange die gelieferte Ware noch im Eigentum der HIS steht. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der AG die HIS unverzüglich zu benachrichtigen.

7.5 Wird der Liefergegenstand mit einer anderen Sache des AG verbunden oder vermischt, so tritt der AG schon jetzt etwaig dadurch entstehende Forderungen oder Eigentums- und Miteigentumsrechte an dem neu entstandenen Gegenstand (in Höhe des Wertes der gelieferten Ware) an HIS ab.

7.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den AG wird stets für HIS als Hersteller vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des AG an der Vorbehaltsware setzt sich an der umgebildeten Sache fort.

7.7 Wird die Vorbehaltsware vom AG zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so werden die Forderungen und sonstigen Ansprüche des AG gegenüber Dritten daraus in gleichem Umfang an HIS abgetreten, wie für die Weiterveräußerung bestimmt. Die abgetretenen Forderungen dienen HIS in gleicher Weise als Sicherung wie die Vorbehaltsware.

8. Gefahrenübergang und Abnahme

8.1 HIS trägt die Gefahr bis die Lieferung zum Versand gebracht bzw. dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wurde. Dies gilt nicht, sofern der AG eine natürliche Person/Verbraucher ist, bei dem die Gefahr stets erst mit Übergabe an diesen übergeht.

8.2 Für Werkleistungen trägt der AG die Gefahr bis zur Abnahme der Leistung.

8.3 Die Abnahme durch den AG hat unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Fertigstellungsanzeige durch HIS zu erfolgen. Jede Vertragspartei trägt die ihr durch die Abnahme entstehenden (Personal-) 1 Kosten selbst. Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ist die Abnahme durch ein von beiden Parteien zu unterzeichnendes Protokoll zu dokumentieren.

8.4 Auf Verlangen von HIS erfolgt eine gesonderte Abnahme entspr. Ziff. 8.3 von in sich abgrenzbaren/abgeschlossenen Teilen der Leistung (Zwischenabnahme). Diese ist durch ein von beiden Parteien zu erstellendes Protokoll zu dokumentieren.

8.5 Unterbleibt die Abnahme der Leistung oder der Teilleistung gilt die Leistung oder Teilleistung nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der schriftlichen Fertigstellungsanzeige als abgenommen, wenn HIS auf den Fristbeginn zusammen mit der Fertigstellungsanzeige hingewiesen hat.

9. Mängeluntersuchung

9.1 Der AG hat die Liefergegenstände unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Empfang zu untersuchen, HIS etwaige Beanstandungen sofort schriftlich anzuzeigen und ihr Gelegenheit zu geben, die Berechtigung von Beanstandungen zu überprüfen. Unterlässt der AG die Anzeige, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Die Haftung für etwaige versteckte Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung innerhalb der Frist von 5 Tagen nicht zu erkennen waren, ist ausgeschlossen, wenn der AG diese nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich rügt.

9.2 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist HIS berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen und Schäden vom AG ersetzt zu verlangen.

9.3 Etwaige Maßnahmen der HIS zum Zwecke der Schadensminderung gelten nicht als Anerkenntnis eines Mangels. Verhandlungen über eine Beanstandung gelten in keinem Fall als Verzicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen ist.

9.4 Auf dem Transport-/Versandweg beschädigte Ware ist dem Transport-/Versandunternehmen erst dann abzunehmen, wenn dem AG von dem Lieferanten ein entsprechendes Schadensprotokoll ausgehändigt worden ist. Der AG ist befugt, transport-/versandbeschädigte Ware nicht entgegen zu nehmen.

10. Mängelhaftung

10.1 HIS übernimmt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, eine Gewährleistung von 12 Monaten nach Übergabe der gelieferten Gegenstände/Abnahme der Werkleistungen durch den AG. Für Mängel leistet HIS innerhalb angemessener Zeit kostenlos Ersatz oder es erfolgt eine Behebung in einer HIS sonst geeignet erscheinenden Weise.

10.2 Ansprüche aus Mängelhaftung sind ausgeschlossen, wenn Eingriffe von nicht autorisierten Personen vorgenommen wurden; Marken, Gerätenummern oder Zulassungsnummern beschädigt wurden; Mängel auf unzulässige Bedienung bzw. Handhabung, höhere Gewalt oder sonstige, von HIS nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind; sie auf fehlerhafte Lagerung der Liefergegenstände seitens des AG zurückzuführen sind; normaler Verschleiß vorliegt.

10.3 Die Gewährleistungsfrist für reparierte oder ersetzte Teile beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Reparatur oder des Ersatzes.

10.4 Ein Mangel liegt ausdrücklich dann nicht vor, wenn Programmfunktionen den Anforderungen des AG nicht genügen und/oder in der vom AG getroffenen Auswahl nicht zusammenarbeiten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

11. Haftung

Jegliche Haftung der HIS ist der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert beschränkt. HIS haftet nicht für Folge- und Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Dies gilt nicht, soweit zwingend gesetzlich gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Garantien, für Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der HIS zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden.

12. Nutzungsrechte

HIS räumt dem AG ein auf die Durchführung des Vertrages beschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den dem AG im Rahmen der Geschäftsbeziehung überlassenen Programmen/Software, Datenblättern, Unterlagen, Zeichnungen etc. ein. Der AG darf die ihm zugänglich gemachten Unterlagen etc., nur im Hinblick auf die konkrete Umsetzung des Vertrages nutzen, d.h. er darf diese insbesondere nicht Dritten zur Nutzung überlassen. Die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Änderung oder Benutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck ist dem AG ohne Genehmigung nicht gestattet. Der AG ist nicht befugt, Dritten Rechte an den Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der HIS einzuräumen.

13. Unteraufträge

HIS ist berechtigt, die ihr nach dem Vertrag obliegenden Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

14. Datenschutz

HIS speichert lediglich auftragsrelevante Daten des AG, und zwar ausschließlich für eigene Zwecke. HIS unternimmt wirtschaftlich und technisch zumutbare und mögliche Vorkehrungen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese Daten zu verhindern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich soweit im Rahmen und zur Umsetzung/Durchführung der Beauftragung zwingend erforderlich.

15. WIDERRUFSRECHT und WIDERRUFSBELEHRUNG bei Fernabsatzverträgen

* BEGINN DER WIDERRUFSBELEHRUNG *
15.1 Sofern der AG eine natürliche Person/Verbraucher ist, kann dieser einen Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in beliebiger Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn diesem die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksen-dung der Sache widerrufen.

15.2 Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim AG (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

15.3 Der Widerruf hat zu erfolgen an HIS HANSE IT Systeme GmbH Neuer Höltigbaum 22-24 D-22143 Hamburg per Brief bzw. durch Rücksendung der Lieferung. Der Widerruf kann ferner per Fax (+49 (0) 40-328901-601) und per E-Mail (info@hanse-it-systeme.de) erklärt werden.

15.4 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der AG die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, ist der AG insoweit zum Wertersatz verpflichtet. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der AG Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr der HIS zurückzusenden. Der AG hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder der AG bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für den AG kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem AG abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den AG mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für HIS mit deren Empfang.

15.5 Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht des AG vorzeitig, wenn der Vertrag von dem AG und der HIS auf ausdrücklichen Wunsch des AG vollständig erfüllt ist, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
* ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG *

15.6 Ausschluss des Widerrufs: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

16. Abwerbungsklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, Angestellte von HIS GmbH und sonstige mit HIS GmbH vertraglich gebundene Personen, die im Rahmen dieses Vertrages zwischen den Parteien mit einer Leistungserbringung für den Auftraggeber befasst sind, für das eigene Unternehmen oder Dritte abzuwerben bzw. Abwerbaktivitäten zu unterstützen. Zeitlich gilt diese Unterlassungsverpflichtung für die gesamte Laufzeit des zwischen beiden Vertragsparteien geschlossenen Vertrages und weitere zwölf Monate ab dessen Beendigung. Abwerbung im vorgenannten Sinn ist jedes mittelbare oder unmittelbare Einwirken auf einen Angestellten von HIS GmbH oder sonstige mit HIS GmbH vertraglich gebundene Personen mit dem Ziel, diesen zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder des Eingehens eines Dienstvertrages mit dem Auftraggeber oder Dritten zu veranlassen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Erfüllungsort der Lieferungen/Leistungen ist der Geschäftssitz der HIS.

17.2 Im kaufmännischen Verkehr wird Hamburg als Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten vereinbart. HIS ist berechtigt, den AG am Gerichtsstand seines Sitzes zu verklagen.

17.3 Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

17.4 Sollten Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Gleiches gilt im Hinblick auf etwaige Regelungslücken.